Das Dekret im Detail
Im Bewusstsein, dass die Behörden bei Baugenehmigungen zu langsam sind, führt das Dekret mehrere Massnahmen ein, um die Genehmigungen für Mega-Solarprojekte in den Bergen zu beschleunigen und zu erleichtern. Ohne dieses Dekret ist es praktisch unmöglich, dass Projekte rechtzeitig realisiert werden, um den Geldsegen des Bundes zu erhalten (bis zum 31. Dezember 2025 müssen mindestens 10% der Anlage betriebsbereit sein).
Die im Herbst 2022 vom Bundesparlament eingeführten dringlichen Massnahmen haben einen Wettlauf gegen die Zeit zwischen den Kantonen in Gang gesetzt. Nach dem Motto "first come, first served" änderte das Wallis daher die Spielregeln für das Bauen ausserhalb der Bauzonen, um schneller zu sein und den grössten Teil der Subventionen für sich zu beanspruchen.
Im Klartext sieht das Dekret folgende Maßnahmen vor:
- Übertragung der Zuständigkeit für die Erteilung von Baugenehmigungen von der kantonalen Baukommission (KBK) auf den Staatsrat. Die Erteilung von Genehmigungen wird schneller erfolgen und im Falle einer Beschwerde wird eine juristische Stufe übersprungen
- Eine einzige Entscheidung für alle Nebenverfahren im Zusammenhang mit dem Projekt (Rodung, Strassen, Seilbahnen usw.)
- Übertragung der Verfahrensleitung an die Dienststelle für Energie statt an die Dienststelle für Raumentwicklung (die normalerweise ausserhalb von Bauzonen zuständig ist)